Familienmediation   |  Mediation – bei Trennung und Scheidung

Mediation ermöglicht ein faires Auseinandergehen. Die bessere Lösung –
für Sie und Ihre Kinder.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung müssen meist einige Dinge geregelt werden:

  • Elterliche Sorge und Betreuung der Kinder
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Vermögensteilung
  • ggf. Zugewinnausgleich
  • Teilung von Wohnung und Hausrat
  • Versorgungsausgleich

 

Sie und Ihre frühere Partnerin bzw. Ihr früherer Partner haben es in der Hand, in welcher Art und Weise   die Trennungs- bzw. Scheidungsfolgeregelung erfolgt – ob als Gegner im Streit oder als kooperative Konfliktpartner.
Sie tun sich nichts Gutes, wenn der Rückblick auf die gemeinsame Zeit immer von Groll bestimmt wird. Viel leichter und nervenschonender ist es, wenn die Beziehung durch eine frei ausgehandelte Vereinbarung beendet werden kann.
Und wenn Sie Kinder haben, entscheiden Sie mit der Wahl des Verfahrensweges auch über deren Schicksal. Die Kinder, die die Eltern als Kampfhähne erleben, werden in den Streit mit hineingezogen und werden dadurch häufig als Spielball der elterlichen Gefühle benutzt. Sie sind zwischen beiden Elternteilen hin- und hergerissen und brauchen häufig Jahre, um diese negativen Erfahrungen verarbeiten zu können. Das Verhältnis – zu beiden Elternteilen – hat in jedem Falle Schaden genommen. Das sollten Sie bedenken, denn Eltern bleiben Sie – auch nach einer Trennung.
Erleben die Kinder die Eltern jedoch als faire Verhandlungspartner, können sie mit ihrem Trennungsschmerz in aller Regel wesentlich leichter umgehen. Außerdem haben sie am Vorbild der Eltern für ihr weiteres Leben gelernt, dass man mit Konflikten auch konstruktiv umgehen kann.

Was Sie in der Mediation regeln können…

Sie können grundsätzlich für alle Scheidungsfolgen in der Mediation eine eigene Vereinbarung treffen. Diese ist, bis auf wenige Ausnahmefälle, rechtsverbindlich.
(Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich z.B. bei Grundstücksgeschäften, Regelungen zum Versorgungsausgleich, Veränderung des Güterstandes.)

…und dadurch Kosten senken können

Haben Sie sich über die Scheidungsfolgen in der Mediation geeinigt, können Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens auf ein Minimum reduzieren. Diese richten sich dann allein nach dem Gegenstandswert der Scheidung. Außerdem benötigen Sie nur noch einen Rechtsanwalt.

Mediation – als Therapie?

Mediation ist weder Paar- noch Familientherapie und kann eine solche auch nicht ersetzen.

Bei einer Therapie geht es darum, seelische Probleme sichtbar zu machen, sie zu klären.

Das Ziel der Mediation ist, eine verbindliche Vereinbarung für einen konkreten Konfliktfall zu erarbeiten. Die dabei zu berücksichtigenden Gefühle und individuellen Bedürfnisse der Beteiligten sind hier nur als Wegweiser zum abschließenden Ergebnis zu betrachten.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

 

Petra Schmidt
Rechtsanwältin

Ludwigstr. 5-7
83059 Kolbermoor
Deutschland

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