Leistung

Vertragsgestaltung

Ehevertrag · Trennungs- und Scheidungsvereinbarung

Ich berate Sie gerne nach Ihren Wünschen bei der Erstellung eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung.

Eheverträge auf der einen Seite und Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen auf der anderen Seite unterscheiden sich zunächst einmal in ihrer jeweiligen Zielrichtung.

Ein Ehevertrag ist eine vorsorgende Vereinbarung, die entweder vor der Eheschließung oder während der Ehe geschlossen wird.

Eine Trennungsvereinbarung und/oder eine Scheidungsvereinbarung enthält Regelungen für die Zeit der Trennung bzw. für die bevorstehende Scheidung der Ehe.

Die Intention der Vertragspartner dürfte aber in allen Fällen die gleiche sein: es sollen eigenverantwortliche und auf die persönlichen Umstände abgestimmte Regelungen getroffen werden, die für Klarheit und Rechtssicherheit sorgen. Die Entscheidungskompetenz soll bei den Vertragschließenden bleiben und nicht in die Hände eines Gerichts gelegt werden. Die Vertragspartner können durch einvernehmliche Regelungen die Kosten unter Kontrolle halten.

Ehevertrag

Nach der gesetzlichen Regelung des § 1408 Abs. 1 BGB handelt es sich bei einem Ehevertrag strenggenommen (nur) um eine Regelung güterrechtlicher Verhältnisse durch Vertrag. Das schließt weitergehende Regelungen jedoch nicht aus.

Meist enthält ein Ehevertrag Regelungen zu folgenden Bereichen:

  • Güterrecht (z. B. modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung)
  • Eigentumsübertragungen
  • Verfügungsbeschränkungen
  • Versorgungsausgleich
  • nachehelicher Ehegattenunterhalt

oder auch zu:

  • Wohnsitz, Ausgestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse und der Kinderbetreuung sowie
  • erbrechtliche Regelungen (z. B. Erbvertrag, Pflichtteilsrecht)
  • steuerrechtliche Regelungen
  • Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten.

Nach Bedarf können weitere Regelungsgegenstände hinzukommen.

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, damit er wirksam ist.

Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung

Hier geht es darum, einvernehmliche Regelungen vorwiegend zu folgenden Themen zu finden:

  • Elterliche Sorge, Umgang
  • Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt
  • Ehewohnung, Haushaltsgegenstände
  • Güterrecht (z. B. Zugewinnausgleich)
  • Vermögensauseinandersetzung (u. a. bei Miteigentum)
  • Umgang mit Schulden
  • Versorgungsausgleich
  • steuerrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen

Auch bei der Trennungs- und Scheidungsvereinbarung ist auf die Einhaltung formeller Vorschriften zu achten. Außerdem kann es angezeigt sein, einen vollstreckbaren Titel zu schaffen.

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